Die Gemeindeverwaltung von Eppan hat den Dienst zur Feststellung und Einhebung der Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen an die Firma Südpla Srl aus Meran mittels Konzessionsvertrag vergeben.
Werbung und Gebühr
Die Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt, oder von dort aus wahrnehmbar ist.
Als Werbemittel gelten unter anderem:
- Schilder und Aufschriften
- Banner
- Aufkleber
- Werbung auf Fahrzeugen
- Flugblätter
Wer daran interessiert ist, ein Schild oder eine Aufschrift anzubringen, muss sich zunächst ans Bauamt wenden. Dort liegen entsprechende Vordrucke auf.
Handelt es sich um Werbung auf Fahrzeugen, Aufkleber oder Flugblätter muss der Interessierte vor Beginn der Werbung eine schriftliche Meldung im Amt für Wirtschaft und Kultur oder direkt beim Konzessionär einreichen. Gebührenfrei ist weiterhin für alle Unternehmen die Anbringung auf Fahrzeugen der reinen Firmendaten (Firmenbezeichnung, beim Landesgericht registriertes Firmenlogo, Adresse, Telefonnummer, usw. ohne Werbeslogans) auf Firmenfahrzeugen.
Die Meldung einer Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.
Die Abmeldung ist innerhalb 31. Jänner des laufenden Jahres obligatorisch und niemals rückwirkend.
Die Gebühr ist von demjenigen geschuldet, der über das Werbemittel verfügt und zwar im Ausmaß nach Art und Fläche des Werbemittels, sowie nach der Dauer der Werbung, wobei zwischen zeitweiliger und dauerhafter Werbung unterschieden wird. Die Bezahlung erfolgt innerhalb 31. Januar des laufenden Jahres.
In der Gemeindeverordnung sind eine Reihe von Befreiungen und verschiedene Ermäßigungen vorgesehen.
Tarife der Gebühr für Werbung
Ordentliche Werbung: Pro Jahr/m² - 13,43 Euro
Unter 3 Monate: Pro Monat/m²: 1,34 Euro
Beleuchtete Werbung oder Leuchtreklame: +100%
Plakatierung und Gebühr
Der Gebühr unterliegen die Plakate, deren Aushängen durch den Konzessionär auf den dazu bestimmten öffentlichen Plakatwänden erfolgt.
Die Plakate müssen auf eigene Kosten vom Auftraggeber dem Konzessionär übergeben werden. Es besteht die Möglichkeit, diese im Amt für Wirtschaft und Kultur der Gemeinde für das Abstempeln vorzulegen.
Die interne Plakatierung (gemeint ist im Inneren von öffentlichen Lokalen wie Gastlokalen, Banken, Bibliotheken, Geschäften, usw.) wird von Privatpersonen oder Vereinen selbst durchgeführt. Die Plakate werden im Amt für Wirtschaft und Kultur vorgelegt, dort abgestempelt und ein Formular über die Anzahl und die Dauer der Plakatierung ausgefüllt. Dann können die Plakate wieder mitgenommen und aufgehängt werden. In diesem Fall ist nur die Gebühr auf die Werbung zu bezahlen.
Falls Laden- oder Gastlokalinhaber oder Inhaber von Einrichtungen Plakate ohne Stempelung annehmen, werden sie für den Besitz des unerlaubten Werbemittels zur Verantwortung gezogen. Entsprechende Sanktionen sind vom Gesetz vorgesehen.
An Bäumen, Zäunen, Hausmauern und -eingängen, Bushaltestellen, Verkehrsschildern, Mauern, Containern, usw. ausgehängt werden. Entsprechende Sanktionen sind vom Gesetz vorgesehen.
Die externe Plakatierung ist ausschließlich dem Konzessionär des Dienstes vorbehalten. Die Plakate werden der Firma Südpla oder im Amt für Wirtschaft und Kultur vorgelegt, wobei auch die Dauer der Veröffentlichung, die Anzahl der anzuschlagenden Plakate, sowie jede weitere zweckdienliche Meldung mitzuteilen ist. Die Plakate werden jeden Dienstag abgeholt und aufgehängt. Abgabetermin ist folglich am Montag vorher.
Auskünfte und Informationen erhalten Sie im Amt für Wirtschaft und Kultur der Gemeinde, Telefon +39 0471 667584 oder +39 0471 667538 oder direkt bei der Firma Südpla Srl, Kravoglstraße 2, 39012 Sinich/Meran, Telefon: +39 0473 247118, Fax +39 0473 247920, E-Mail info@sudpla.it.