Arbeitsbuch

Mit 31.01.2003 wurde das Arbeitsbuch abgeschafft und deshalb können keine Arbeitsbücher mehr von der Gemeindeverwaltung ausgestellt werden.

Die Abschaffung ist kraft Art. 8, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 19.12.2002, Nr. 297, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik vom 15. Jänner 2003, Nr. 11, erfolgt, welcher das Gesetz vom 10.01.1935, Nr. 112, die Einführung des Arbeitsbuches betreffend, aufhebt.

02.01.2022

DEU