Böllern, Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen u.ä.

Für das Abfeuern von Böllern, für Salutschüsse, Ehrensalven, Schüsse von Feuerwaffen für Filmaufnahmen o.ä. ist eine Genehmigung des Bürgermeisters einzuholen.

Zuständig

DEU