Die Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz wird gemäß Artikel 3 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 eingesetzt, und ihre Mitglieder werden offiziell ernannt.
Der Bürgermeister oder eine von ihm delegierte Person steht der Leitstelle vor. Die Größe der Leitstelle richtet sich nach der Bevölkerungszahl und der Fläche der Gemeinde.
Zur Leitstelle gehören auf jeden Fall:
- der Kommandant der Berufsfeuerwehr in Bozen oder der Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr in den anderen Gemeinden,
- der Vorsitzende der Lawinenkommission, sofern diese eingerichtet ist.
Die Gemeindeleitstelle sorgt dafür, dass Maßnahmen im Zivilschutz gut geplant und koordiniert werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.