Diese Verordnung legt die Regeln fest, nach denen Wohnungen für den Mittelstand zugewiesen werden, wobei Wohnbaugenossenschaften gegenüber einzelnen Antragstellern Vorrang haben. Um eine Zuweisung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter seit mindestens fünf Jahren einen Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Eppan und ein Gesamteinkommen innerhalb festgelegter Grenzen. Zuweisungsberechtigte müssen sich zur Gründung einer gemeinsamen Genossenschaft verpflichten, welche die Wohnungen baut und diese nach Fertigstellung entweder zum Landesmietzins vermietet oder zum Anschaffungswert verkauft.