- Im Zeitraum vom 04.10.2025 bis zum 28.11.2025 besteht täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Reinspergweg, auf Höhe der Hausnummer 9, eine Straßenverengung. Infolgedessen tritt eine wechselseitige Verkehrsführung mittels Einbahnregelung in Kraft.
- Vom 03.11.2025 bis zum 28.11.2025, jeweils von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wird der Weingüterweg im Abschnitt von Haus Nr. 20 bis Haus Nr. 26 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Während dieses Zeitraums wird der Verkehr in den betroffenen Teilabschnitten der Arbeiten entsprechend geregelt.
- Nikolaus-Umzug Tourismusverein Am Samstag, den 06. Dezember 2025, in St. Michael wird in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr die Bahnhofstraße ein kurzfristiges Fahrverbot in Kraft
- ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße S.S.42 (beim Supermarkt „Poli“)
- bis zur Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz, sowie der Maria-Rast-Weg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Einfahrt des Parkplatzes „Eviva Sport“, der Albertus-Magnus-Platz, die Josef-InnerhoferStraße und der Rathausplatz für den Fahrzeugverkehr
Am Samstag, den 06. Dezember 2025, gilt in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf den ersten vier Parkplätzen des Parkplatzes in der Bahnhofstraße (gegenüber dem Geschäft „Elektro Eppan“, links nach dem Invalidenparkplatz) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
- Verlängerung des Wochenmarktes in St. Michael: Vom 04.11.2025 bis zum 23.12.2025 jeweils dienstags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhrgilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für folgende Bereiche des Hans-Weber-Tyrol-Parkplatzes:
- die gesamte erste doppelte Parkreihe auf der Südseite des Parkplatzes;
- die halbe Parkreihe an der Ostseite des Parkplatzes (vom Geschäft „Blumenecke“ bis zum Invalidenparkplatz);
- zwei Autoabstellplätze auf der Südseite beim Geschäft „Blumenecke“;
- die Motorradparkplätze auf der Westseite;
- die Auf- und Abladefläche auf der Westseite.
- Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen, welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)
- Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
- Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
- Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
- Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
- Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
- Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
- Neuregelung Krafußweg:
- obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
- obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
- Neuregelung St.-Michael-Platz:
- die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
- Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
- Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29.
- Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
- Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
- Neuregelung Rosslaufweg:
- Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
- Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
- Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
- Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
- Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
- Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
- Neuregelung J.-G.-Plazer-Straße:
- Einrichtung eines wechselseitigen Einbahnverkehrs im verengten Abschnitt der J.-G.-Plazer-Straße, von der Kreuzung mit der Goldgasse bis zum Haus Nr. 29. Dem Verkehr, der aus dem Ortszentrum von St. Michael kommt, wird die Vorfahrt eingeräumt.