Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

Veröffentlichungsdatum:

25.11.2025

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12 Minuten

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Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

St. Michael

  • Im Zeitraum vom 04.10.2025 bis zum 28.11.2025 besteht täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Reinspergweg, auf Höhe der Hausnummer 9, eine Straßenverengung. Infolgedessen tritt eine wechselseitige Verkehrsführung mittels Einbahnregelung in Kraft.
  • Vom 03.11.2025 bis zum 28.11.2025, jeweils von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wird der Weingüterweg im Abschnitt von Haus Nr. 20 bis Haus Nr. 26 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Während dieses Zeitraums wird der Verkehr in den betroffenen Teilabschnitten der Arbeiten entsprechend geregelt.
  • Nikolaus-Umzug Tourismusverein Am Samstag, den 06. Dezember 2025, in St. Michael wird in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr die Bahnhofstraße ein kurzfristiges Fahrverbot in Kraft
    • ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße S.S.42 (beim Supermarkt „Poli“) 
    • bis zur Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz, sowie der Maria-Rast-Weg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Einfahrt des Parkplatzes „Eviva Sport“, der Albertus-Magnus-Platz, die Josef-InnerhoferStraße und der Rathausplatz für den Fahrzeugverkehr 

Am Samstag, den 06. Dezember 2025, gilt in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf den ersten vier Parkplätzen des Parkplatzes in der Bahnhofstraße (gegenüber dem Geschäft „Elektro Eppan“, links nach dem Invalidenparkplatz) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.

  • Verlängerung des Wochenmarktes in St. Michael: Vom 04.11.2025 bis zum 23.12.2025 jeweils dienstags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhrgilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für folgende Bereiche des Hans-Weber-Tyrol-Parkplatzes: 
    • die gesamte erste doppelte Parkreihe auf der Südseite des Parkplatzes;
    • die halbe Parkreihe an der Ostseite des Parkplatzes (vom Geschäft „Blumenecke“ bis zum Invalidenparkplatz);
    • zwei Autoabstellplätze auf der Südseite beim Geschäft „Blumenecke“;
    • die Motorradparkplätze auf der Westseite;
    • die Auf- und Abladefläche auf der Westseite.
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen, welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) 
    • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
    • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
    • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
    • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
  • Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
  • Neuregelung Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • Neuregelung St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Neuregelung Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
  • Neuregelung  J.-G.-Plazer-Straße:
    • Einrichtung eines wechselseitigen Einbahnverkehrs im verengten Abschnitt der J.-G.-Plazer-Straße, von der Kreuzung mit der Goldgasse bis zum Haus Nr. 29. Dem Verkehr, der aus dem Ortszentrum von St. Michael kommt, wird die Vorfahrt eingeräumt.

St. Pauls

  • Tuifltreiben in St. Pauls Am 05.12.2025 tritt im Ortskern von St. Pauls in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein kurzfristiges Fahrverbot in Kraft, ausgenommen für den Citybus. 
    Folgende Straßen werden während dieses Zeitraums für den Fahrzeugverkehr gesperrt: 
    • Paulser Platz ab der Kreuzung mit dem Schulweg 
    • Paulser Straße ab Haus Nr. 28 (altes Feuerwehrhaus) bis zum Paulser Platz -St.-Justina-Weg ab dem Altersheim bis zum Paulser Platz -Unterrainer Straße vom „Parkplatz Unterdorf“ bis zum Paulser Platz

      Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr St. Pauls sind ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen von Aushilfsdiensten zu unterstützen und diese im Zusammenhang mit der Veranstaltung durchzuführen

  • Gedenkfeier zu Ehren von Sepp Kerschbaumer in St. Pauls Am Montag, den 08. Dezember 2025, findet die Sepp Kerschbaumer Gedenkfeier statt. Der Verkehr wird wie folgt reguliert: 
    • von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr die Paulser Straße ab der Hausnummer 26 (Ex-Tankstelle) in Richtung Dorfzentrum und der Paulser Platz für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden; 
    • von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr der Paulser Platz und der SchlossWarth-Weg vom Dorfzentrum bis zur Kreuzung mit dem Luziafeldweg für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden; 
    • es von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr den Fahrzeuglenkern erlaubt wird, entlang des Schloss-Warth-Weges und der Paulser Straße auf einer Straßenseite ihre Fahrzeuge zu parken, vorbehaltlich der Regelung des Art. 158 der St.V.O. 
       Der Citybus wird umgeleitet.
      Die Freiwillige Feuerwehr von St. Pauls dazu ermächtigt wird, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen.
  • Lebende Krippe in St. Pauls Am Sonntag, 14.12.2025 und am Sonntag, 21.12.2025, tritt folgende Verkehrsregelung in Kraft: 
    • Park- und Fahrverbot im Ortskern von St. Pauls, ausgenommen Citybus und Pferdekutsche an folgenden Tagen: 
      • am Sonntag, 14.12.2025 und 
      • am Sonntag, 21.12.2025 
    • (Einzug „lebende Krippe“) von 16.00 bis 20.00 Uhr folgende Straßen für den Verkehr gesperrt werden:
      • Paulser Platz ab der Kreuzung mit dem Schulweg;
      • Paulser Straße ab der Haus Nr. 21 bis zum Paulser Platz;
      • St.-Justina-Weg ab dem Altersheim bis zum Paulser Platz;
      • Unterrainer Straße ab dem Parkplatz im Unterdorf bis zum Paulser Platz;
      • Schloss-Warth-Weg ab dem Festplatz bis zur Bushaltestelle bei der „Wieser Bar“.
        Die Freiwillige Feuerwehr Girlan wird ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen.
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • Auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg werden (bei der Feuerwehrhalle St. Pauls) drei Stellplätze auf der Ostseite für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung reserviert . 
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls. 
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

  • Nikolausumzug des Vereins „Wild Monn Tuifl Girlan“ Am Sonntag, den 07. Dezember 2025, tritt im Ortskern von Girlan folgende Verkehrsregelung in Kraft:
    • Von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr werden kurzfristig folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr gesperrt: 
      • Jesuheimstraße (bei der Kellerei Girlan) 
      • St.-Martin-Straße (ab der Kreuzung mit der Jesuheimstraße bis zur Bar Greifenburg)
      • Marktstraße (ab der Bar Greifenburg bis zur Kreuzung mit der Am Eichamt)
      • Am Eichamt
      • Girlaner Straße (ab der Kreuzung Am Eichamt bis zum Girlaner Platz)
      • Girlaner Platz
      • Von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr wird die Girlaner Straße vom Girlaner Platz bis zur Kreuzung Am Eichamt für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
      • Von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr wird die St.-Martin-Straße ab Haus Nr. 11 (Ex Carpe Vitam) bis zur Bar Greifenburg für den Fahrzeugverkehr gesperrt ;
      • Von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gilt auf den Parkplätzen in der St.-Martin-Straße (gegenüber dem Tabakhändler), in der Girlaner Straße (ab der Kreuzung Am Eichamt bis zum Girlaner Platz) sowie auf dem gesamten Girlaner Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung
        Die Freiwillige Feuerwehr Girlan wird ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen.
        Die Busse und Citybusse werden nicht umgeleitet.
  • Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: 
    • ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
    • auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten; 
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

  • Nikolaus-Umzug in Frangart am 05.12.2025, von 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr, in Frangart folgende Verkehrsregelung in Kraft tritt:
    • kurzfristige Sperrung für den Fahrzeugverkehr in der Sepp Kerschbaumer Straße bei der Kirche und in der Sigmundskroner Straße ab der Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße bis zum Festplatz Sigmundskroner Straße Hausnummer 10
  • Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße. 
  • Neue Verkehrsregelung in der Pillhofstraße auf der Gp. 6697(LS 54)
    • Innerhalb der geschlossenen Ortschaft Unterrain wird ein Parkverbot 0-24h, seitlich der Pillhofstraße (LS 54) im Bereich von Kilometer 2+860 linksseitig bis Kilometer 2+890 linksseitig auf der G.P. 6697 ausgewiesen.

Montiggl

Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.

Unterrain

Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.

Missian

  • Vom 06.11.2025 bis zum 30.04.2026 tritt im Missianer Weg beim Haus Nr. 27 für insgesamt 15 Tage innerhalb dieses Zeitraums, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Der Verkehr wird in dieser Zeit mittels Lotsen geregelt.
  • Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg 
    • Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
  • Neuregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Missianer Weg
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianer Weg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Perdonig

Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.

Gaid

Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.

Berg

  • Vom 20.10.2025 bis zum 19.12.2025 wird täglich, jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, eine Seitenstraße des Bergweges  – beginnend an der Kreuzung mit dem Bergweg (LS 160) bis zur Einfahrt zum Parkplatz des Restaurants Meraner – für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
    Des Weiteren wird vom 03.11.2025 bis zum 31.01.2026 der Gehsteig im Bergweg beim Haus Nr. 21 (Restaurant Meraner) gesperrt. Die Umleitung für Fußgänger ist ebenfalls vor Ort ausgeschildert.

Gand

  • Vom 30.10.2025 bis zum 31.12.2025, für insgesamt 25 Tage innerhalb dieses Zeitraums, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, tritt in der A. Hofer Straße, ab der Kreuzung mit dem Lambrechtsweg bis zum Haus Nr. 14A, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • Nikolaus-Umzug in Gand am 05.12.2025 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr die MaxSparer-Straße, die Andreas-Hofer-Straße, der Rittsteinweg, der Lambrechtsweg und der Steinackerweg bis unterhalb des Festplatzes jeweils kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. 
    Der Citybus wird nicht umgeleitet
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
  • Neue Verkehrsregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Weingüterweg:
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Weingüterweg bei der Hausnummer 26 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.

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Zuletzt aktualisiert: 25.11.2025, 10:54 Uhr

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