Reduzierung Grenzabstand

Reduzierung des Grenzabstandes zum Gemeindegut und zum Vermögensgut der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsgüter...

Veröffentlichungsdatum:

10.01.2026

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1 Minute

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Beschreibung

Bei Bauvorhaben sind die in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Mindestabstände zur Grenze einzuhalten. Für eine Reduzierung dieser Abstände zu Gütern der Gemeinde oder der Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte beziehungsweise zu Flächen, die mit öffentlichem Wegerecht belastet sind, muss zuvor eine ausdrückliche Ermächtigung eingeholt werden. Diese wird auf Antrag erteilt.

Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Verordnung der zuständigen Körperschaft festgelegt. Diese regelt auch, in welchen Fällen eine Gebühr zu entrichten ist. Nachstehend finden Sie die Verordnungen und die dazugehörigen Antragsformulare mit Angaben zu den erforderlichen Unterlagen.

Der Antrag samt den erforderlichen Unterlagen ist über SUE – den Einheitsschalter für das Bauwesen einzureichen.

Vermögensgut der Gemeinde

Vermögensgut der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsgüter

Kontakt

Bauwesen (Dienststelle 3.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084464bauwesen@eppan.eu

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Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:50 Uhr

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