Anbringung von Hinweischildern und Werbemitteln

Anbringung von Hinweisschildern Für die Anbringung von Schildern entlang der Straßen, die den Weg zu...

Veröffentlichungsdatum:

06.05.2026

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Beschreibung

Anbringung von Hinweisschildern

Für die Anbringung von Schildern entlang der Straßen, die den Weg zu einem Betrieb oder einer touristischen Einrichtung weisen, wenden Sie sich bitte direkt an den Tourismusverein Eppan (Tel. 0471 662206; E-Mail: info@eppan.com)

Firmenschilder und andere Werbemittel

Für die dauerhafte Anbringung von Werbeschildern, Firmenschildern, Fahnen, Firmentafeln oder Firmenlogos an Außenwänden oder auf dem Betriebsgelände sind die Richtlinien gemäß Anlage 3 der Gemeindebauordnung einzuhalten. Diese entsprechende beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) muss von einem befähigten Techniker eingereicht werden.

Kontakt

Bauwesen (Dienststelle 3.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084464bauwesen@eppan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.10.2026, 08:23 Uhr

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