Diese Verordnung der Gemeinde Eppan a.d.W. legt die monatliche Gebühr fest, die für den Besuch der Kindergärten bezahlt werden muss.
Die Gebühr wird für die Betreuung und die obligatorische Nutzung des gemeindlichen Mensadienstes (Mittagsessen) erhoben.
Die Verordnung, die seit dem Schuljahr 2022/2023 in Kraft ist, regelt alle Details zur Berechnung, zur Zahlungsweise und zu möglichen Befreiungen von dieser Gebühr.