Handel - besondere Verkaufsformen im Einzelhandel (Automaten, Haustürgeschäfte, Versandhandel, E-Commerce)

Der Einzelhandel kann mittels besonderer Verkaufsformen ausgeübt werden, und zwar:

  • betriebsinterne Geschäfte;
  • Verkauf mittels Automaten;
  • Versandhandel;
  • Vertrieb über das Fernsehen oder über andere Medien;
  • E-Commerce;
  • Haustürgeschäfte.

Es ist eine eigenverantwortliche Mitteilung des Tätigkeitsbeginns über den SUAP-Schalter einzureichen. Jede Änderung der Unternehmensbezeichnung, des gesetzlichen Vertreters, der Verkaufsfläche, des Geschäftsführers oder der Verkaufsform ist mitzuteilen.

Link zum Einheitsschalter SUAP

Zuständig

DEU