Aktuelle Verkehrsbeschränkungen
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.
- Ab sofort bis zum 31.03.2025, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf folgenden öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge: Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg) und Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg )
- Vom 05.03.2025 bis zum 28.03.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf den zwei öffentlichen Autoabstellplätzen und auf den Motorradparkplätzen beim Haus Nr. 17 auf dem St. Michael Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Fahrzeuge des Antragstellers.
- Vom 17.03.2025 bis zum 21.03.2025 wird der Sillweg, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit dem Hugo Zuber Weg, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Vom 12.03.2025 bis zum 26.03.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird die Goldgasse ab der Kreuzung mit dem Krafussweg bis zur Kreuzung mit dem St. Michael Platz für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Vom 17.03.2025 bis zum 28.03.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, tritt im Bergweg ab der Kreuzung mit dem St. Michael Platz bis vom Haus Nr. 2 und auf dem St. Michael Platz eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft und täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf den sechs öffentlichen Autoabstellplätzen auf dem St. Michael Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung . Der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
- Vom 19.03.2025 bis zum 04.04.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird in der Bahnhofstraße vom Haus Nr. 52 bis zum Haus Nr. 56 der Gehsteig geschlossen und es gilt eine abwechselnde Einbahnregelung . Für die Fußgänger wird ein Gehweg errichtet.
- Sporttag des deutschsprachigen Schulsprengel Eppan - Am 26.03.2025 (im Falle von schlechter Witterung am 02.04.2025) gilt von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr auf dem hinteren Teil des Parkplatzes bei der Raiffeisenhalle in St. Michael sowie auf dem Parkplatz oberhalb der Kletterhalle ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung (auch für die Inhaber von Sondergenehmigungen).
- Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Happymarkt: am Samstag 15. März 2025, 28. Juni 2025 und 27. September 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung:
- Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
- Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt;
- die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
- Bei Notwendigkeit: die Teilnehmer am Flohmarkt werden dazu ermächtigt, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz „Lanseranger“ abzustellen.
- Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)
- Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
- Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
- Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
- Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
- Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
- Neuregelung Krafußweg:
- obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
- obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
- Neuregelung St.-Michael-Platz:
- die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
- Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
- Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29.
- Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
- Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
- Neuregelung Rosslaufweg:
- Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
- Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
- Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
- Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
- Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
- Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
- Vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten eine abwechselnde Einbahnregelung : Schloss Warth Weg: vom Haus Nr. 19 bis zum Paulser Platz, Paulser Platz, St. Justina Weg: ab der Kreuzung mit dem Paulser Platz bis zum Haus Nr. 6. Der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
- Vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei Parkflächen auf der Südseite des öffentlichen Parkplatzes beim Feuerwehrhaus St. Pauls ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellfahrzeuge.
- Vom 01.04.2025 bis zum 03.04.2025, täglich von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr, gilt auf dem Paulser Platz beim Haus Nr. 6 eine abwechselnde Einbahnregelung und auf den vier öffentlichen Parkplätzen beim Haus Nr. 16 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung . Der Verkehrs wird mittels Lotsen geregelt.
- Vom 17.03.2025 bis zum 04.04.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf dem öffentlichen Parkplatz in der Unterrainer Straße in einer Parkreihe auf der Ostseite, auf neun öffentlichen Autoabstellplätzen, ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
- Vom 24.03.2025 bis zum 18.04.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Aichweg vom Haus Nr. 8A bis zum Haus Nr. 10A eine abwechselnde Einbahnregelung.
- Vom 26.03.2025 bis zum 27.03.2025, täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, gilt in der Unterrainer Straße beim Haus Nr. 17 eine abwechselnde Einbahnregelung.
- Vom 24.03.2025 bis zum 28.03.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt im Feldweg vom Haus Nr. 2B bis zum Haus Nr. 4 eine abwechselnde Einbahnregelung.
- Happymarkt: am Samstag 23. August 2025 und 25. Oktober 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in St.Pauls folgende Verkehrsregelung :
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0.00 Uhr bis 24.00 auf den zwei doppelten Parkreihen (rechte und linke Seite beim Zugang zum Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloß Warth Weg.
- Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
- In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
- Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.
- Vom 18.11.2024 bis zum 30.06.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße beim Haus Nr. 9 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
- Vom 24.03.2025 bis zum 04.04.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird die Jesuheimstraße, ab der Kreuzung mit der Weinstraße bis zur Kreuzung mit der St. Martin Straße für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Die Busse werden umgeleitet. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Vom 24.03.2025 bis zum 04.04.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in einer Parkreihe auf der Westseite, auf sechs öffentlichen Autoabstellplätzen auf der Südseite der mittleren Parkreihen und auf drei Autoabstellplätzen auf der Ostseite des öffentlichen Parkplatzes in der St. Martin Straße ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
- Happymarkt: am Samstag 26. April 2025 und 24. Mai 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in Girlan folgende Verkehrsregelung
- Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt, in der Girlaner Straße ab der Kreuzung Am Eichamt und bis zur Kreuzung mit der Franz-Obersteiner-Gasse.
- Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße:
- ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
- auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten;
- die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Derzeit gibt es in der Fraktion Frangart keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.
- Ausweisung des öffentlichen Parkpatzes im Missianerweg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nr. 10566 vom 19.09.2024.
- Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg
- Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.
- Vom 10.03.2025 bis zum 21.03.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Bergweg vom Haus Nr. 20 bis zum Haus Nr. 5 der Gehsteig geschlossen wird und eine ampelgeregelte Einbahnregelung.
- Am 28.03.2025, von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, wird der Kreuzsteinweg beim Haus Nr. 7 für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Vom 26.08.2024 bis zum 25.04.2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, wird der Kastanienweg beim Haus Nr. 15 für zwei Stunden drei Mal in der Woche für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Das Fahrverbot für Lkw’s wird in dieser Zeitspanne aufgehoben.
- Ab sofort bis zum 30.04.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ab dem Haus Nr. 28 im Badlweg in Richtung Haus Nr.11 in der Stanis Gruber Straße eine Verengung der Fahrbahn.
- Vom 29.03.2025 bis zum 27.06.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Rittsteinweg beim Haus Nr. 73 eine abwechselnde Einbahnregelung .
- Am 27.03.2025, wird von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, die Stanis Gruber Straße vom Haus Nr. 11 bis zum Badlweg für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
- Vom 24.03.2025 bis zum 11.04.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf einem öffentlichen Autoabstellplatz in der Max Sparer Straße beim Haus Nr. 164 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Fahrzeuge des Antragstellers.
- Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
- Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren
- Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
- Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
- Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.